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Anwendung des DBA-Luxemburg bei Verwaltungsgesellschaften für Familienvermögen
Die OFD Münster hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine nach luxemburgischem Recht gegründete Verwaltungsgesellschaft für Familienvermögen (SPF) mit Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg Abkommensschutz nach dem DBA-Luxemburg genießt. Bei einer SPF handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft (wie z. B. Aktiengesellschaft oder Sarl.) mit besonderem luxemburgischen Steuerstatut. Mit dem durch Gesetz v. geschaffenen Steuerstatut für eine SPF hat Luxemburg auf die durch eine Forderung der EU-Kommission herbeigeführte Abschaffung der luxemburgischen „1929-Holdinggesellschaften” reagiert. Nach dem Wortlaut des Schlussprotokolls Nr. 1 zu Art. 1 DBA-Luxemburg gilt ein allgemeiner Ausschluss vom Abkommensschutz für „Holdinggesellschaften im Sinne der besonderen luxemburgischen Gesetze (zurzei...