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Besuchsfahrten zu kranken Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für Fahrten zum Besuch eines kranken Angehörigen sind, auch wenn die Besuche unmittelbar der Heilung oder Linderung der Krankheit gedient haben, wegen fehlender Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzugsfähig, wenn auf die Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruchs nach § 670 BGB verzichtet worden ist.