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BFH 02.09.2008 X R 46/07, NWB direkt 43/2008 S. 3
Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis
Die Erstattung von Kirchensteuer ist insoweit ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, als sie die im Jahr der Erstattung gezahlte Kirchensteuer übersteigt (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 1058).