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NWB Nr. 43 vom Seite 3987

Bürokratiekosten des Mittelstands sollen sinken

Mit ihrem Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BT-Drucks. 16/10490) will die Bundesregierung Unternehmen im kommenden Jahr um Bürokratiekosten in Höhe von mindestens 97 Mio € entlasten. Die Streichung oder Vereinfachung von Rechtsvorschriften in 23 Fällen soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.

Vorgesehen ist unter anderem, die Handwerkszählung dadurch zu vereinfachen, dass die Behörden künftig auf in der Verwaltung vorhandene Daten zurückgreifen. Ebenso soll künftig erst ab einem Einkommen von 5 000 € eine steuerliche Veranlagung zur Körperschaftsteuer erforderlich werden. Bisher liegt dieser Betrag bei 3 835 €. Aus Sicht der Regierung profitieren davon vor allem Vereine und Stiftungen. Für Genossenschaften will sie den entsprechenden Freibetrag von 13 498 € auf 15 000 € anheben. Reisegewerbetreibende wie Schausteller auf Volksfesten oder Jahrmärkten müssen nach dem Willen der Regierung künftig kein Umsatzsatzsteuerheft mehr führen. Dies soll auch für Unternehmer gelten, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen, aber nicht gewerblich niedergelassen sind.

Erleichterungen soll es auch bei der Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt geben. So will die Regierung eine zweite Schwelle von

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