Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Verkauf von Grundstücken im Rahmen einer Verwertung im Konkurs
Leitsatz
Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung
und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber
der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenen Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund
tritt.
Werden Grundstücke zunächst über 5 Jahre im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet und werden 7 der ursprünglich 12 Grundstücke
in den Jahren nach Konkurseröffnung im Rahmen einer Verwertung verkauft, begründet dies noch keine Gewinnerzielungsabsicht
im Sinne eines Grundstückshandels und somit keinen Gewerbebetrieb bei der Besitzgesellschaft.
Eine Bilanzberichtigung kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige bewusst unrichtig bilanziert hat, um sich Steuervorteile
zu verschaffen.
Fundstelle(n): JAAAC-93016
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Hessisches Finanzgericht v. 19.05.2008 - 5 K 2753/06