Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer
Leitsatz
Eine Klage zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kapitalertragsteuer ist unzulässig, wenn damit eine steuerrechtliche
Vorfrage für einen möglichen noch anzustrengenden späteren Prozess zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, der in
die Zuständigkeit der Zivilgerichte fällt, geklärt werden soll.
Ist der Rechtsweg für ein mögliches Schadensersatzverfahren zu den ordentlichen Gerichten eröffnet, so steht die diesen auch
eine umfassende Vorfragenkompetenz für rechtswegfremde Fragen zu.
Fundstelle(n): VAAAC-93012
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