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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 2 V 1546/07

Gesetze: EnergieStG § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EnergieStG § 50 Abs. 4 S. 2, FGO § 69 Abs. 3

Steuerentlastung für Biokraftstoffe

Vermischung mit anderen Energieerzeugnissen

Leitsatz

Die Regelung des § 50 Absatz 4 Satz 2 Energiesteuergesetz, nach der Energieerzeugnisse, die anteilig aus Biomasse hergestellt werden, in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoffe gelten, hat bei summarischer Prüfung nur für solche Biokraftstoffe Bedeutung, bei denen nicht ausdrücklich vorausgesetzt wird, dass sie mit anderen Energieerzeugnissen unvermischt sind und führt nicht dazu, dass die nach § 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Energiesteuergesetz begünstigten (unvermischten) Biokraftstoffe anteilig auch dann begünstigt sein sollen, wenn sie mit anderen Energieerzeugnissen vermischt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAC-93006

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