Haftung des ehemaligen Gesellschafters für Steuerverbindlichkeiten der OHG im Rahmen des § 128 HGB
Leitsatz
1. Sind die Umsatzsteuerbescheide einer zwischenzeitlich aufgelösten OHG dem ehemaligen Gesellschafter bekanntgegeben worden
und mangels fristgerechter Einlegung eines Einspruchs bestandskräftig geworden, so kann der ehemalige Gesellschafter unabhängig
davon nach § 128 HGB i.V.m. § 191 Abs. 1 AO als Haftungsschuldner für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten der OHG in Anspruch
genommen werden, ob ihm persönlich eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet werden kann.
2. Für die Haftung nach § 128 HGB kommt es ausschließlich auf die Gesellschafterstellung bei Entstehung der Verbindlichkeit
an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAC-93000
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.05.2008 - 1 K 59/04
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