Konkretisierung der Investitionsabsicht zur Inanspruchnahme der Ansparabschreibung bei einem Franchisevertrag
Leitsatz
Zur Bildung einer Ansparrücklage bei einem noch zur eröffnenden Betrieb bedarf es zur Konkretisierung der Investitionsabsicht
einer verbindlichen Bestellung wesentlicher Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Bilanzstichtag.
Eine verbindliche Bestellung erfordert eine Vereinbahrung, die ihrem Gehalt nach der Rechtsverbindlichkeit eines Kauf-beziehungsweise
Werklieferungsvertrages entspricht.
Ein Franchisevertrag der die bloßen Modalitäten noch abzuschließender Kaufverträge regelt und dabei den künftigen Bezug der
Betriebseinrichtung durch den Franchisenehmer vom und über den Franchisegebers vorsieht, ohne dass eine Erwerbspflicht für
die Betriebseinrichtung besteht, reicht für eine solche rechtsverbindliche Bestellung nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 46/2008 S. 4276 MAAAC-92993
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 02.09.2008 - 1 V 1068/08
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