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Schenkung von Grundbesitz unter Familienangehörigen
Das Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Rückabwicklung der sie begründenden Grundstücksschenkung erfordert nicht nur eine formale Aufhebung des Rechtsgeschäfts, sondern eine ernsthafte Rückgängigmachung des Vorgangs, bei der der vormalige Schenker seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt. Daran fehlt es, wenn der Beschenkte aufgrund eines Erbverzichts weiterhin als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bleibt. Die Vereinigung von Nießbrauch und Grundstückseigentum mindert nicht die Bereicherung.