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Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift bei einem Vorsteuervergütungsantrag
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1.) Ist der Begriff der „Unterschrift”, der in dem Muster lt. Anhang A der Richtlinie 79/1072/EWG zur Stellung eines Antrags auf Vergütung der Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Buchst. a dieser Richtlinie verwendet wird, ein einheitlich auszulegender gemeinschaftsrechtlicher Begriff? (2.) Falls die Frage zu 1. bejaht wird: Ist der Begriff der „Unterschrift” dahin zu verstehen, dass der Vergütungsantrag zwingend von dem Steuerpflichtigen persönlich oder bei einer juristischen Person von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden muss, oder genügt die Unterschrift eines Bevollmächtigten (z. B. eines steuerlichen Vertreters oder Arbeitnehmers des Steuerpflichtigen)?