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VGA bei nachträglicher Stundung einer Tantieme
Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten bzw. dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit vertraglich vereinbarte Tantiemen nicht bei Fälligkeit ausgezahlt und bildet die GmbH hinsichtlich der Tantiemen eine – nicht abgezinste – Rückstellung bzw. Verbindlichkeit, ist ernstlich zweifelhaft, ob aus der Stundung der Tantieme durch den Gesellschafter-Geschäftsführer auf das Fehlen einer von Anfang an ernstlich gewollten Tantiemezusage und damit auf eine vGA geschlossen werden kann. Ernstlich zweifelhaft ist auch, ob die Vereinbarung über die Stundung von Tantiemezahlungen steuerlich nicht anerkannt werden kann, weil es an der Vereinbarung von angemessenen Abschlagszahlungen, einer Verzinsung und über das Ende der Stundung fehlt. Die Stundung der Tanti...