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Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Verluste, die dem Verkäufer eines Grundstücks, das er verkauft und im Rahmen eines langfristig laufenden Generalmietvertrags wieder zurückgemietet hat, in Zukunft dadurch entstehen, dass er aufgrund der Verpflichtung im Generalmietvertrag höhere Mieten aufwenden muss als er aus der Weitervermietung erzielen kann, dürfen nach § 5 Abs. 4a EStG nicht passiviert werden. Das gilt auch, wenn der Verkäufer im Hinblick auf den Generalmietvertrag vom Käufer einen höheren Kaufpreis erhalten hat, als er ohne den Abschluss des Generalmietvertrags zu erzielen gewesen wäre.