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Steuerfreie Abgeordnetenpauschale
Andere Berufsgruppen haben keinen Anspruch auf die Begünstigung
Die steuerfreie Kostenpauschale bleibt ein Privileg für Bundestagsabgeordnete. Mit dieser in den drei anhängigen Verfahren , und beendete der BFH den jahrelangen Streit um die Frage, ob „Normalbürger” mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Hinblick auf die durch Art. 3 Abs. 1 GG garantierte steuerliche Lastengleichheit von der Begünstigung für Bundesabgeordnete profitieren sollen. Von einer Vorlage an das BVerfG sah der BFH ab, da es nach seiner Auffassung für die Entscheidung in der Streitfrage nicht erheblich ist, ob die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Diese Frage bleibt daher offen.
Steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von einem Drittel der Bezüge
Die Kostenpauschale erfasst gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 AbgG Aufwendungen, die den Bundestagsabgeordneten aufgrund ihres Abgeordnetenstatus typischerweise für die Unterhaltung des Wahlkreisbüros, Repräsentation und Wahlkreisbetreuung entstehen, ferner, die am Sitz des Bundestages entstehenden Mehraufwendungen für Zweitwohnung und Verpflegung sowie Aufwendungen für Reisen. Mit de...