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NWB Nr. 42 vom Seite 3921 Fach 3 Seite 15243

Exchange Traded Funds (ETF)

Die vergleichsweise vorteilhafte Besteuerung bei Privatanlegern

Siegfried Wagner

ETF wurden in den USA etwa 1970 „erfunden”. Hinter dem Kürzel ETF verbergen sich „Exchange Traded Funds”, eine börsengehandelte Variante des Indexfonds. Dieser Beitrag erläutert die Ursachen für die vorteilhafte Besteuerung von ETF im Vergleich zu Zertifikaten und stellt eine vergleichende Betrachtung für Veranlagungszeiträume vor und ab Geltung der Abgeltungsteuer und für die „Übergangsphase” an.

I. Arten und Funktion von ETF

1. Definition

ETF, eine börsengehandelte Variante der Indexfonds, bilden z. B. den Deutschen Aktienindex (DAX) oder den amerikanischen Dow Jones Industrial (Dow Jones) nach (Häuselmann, Finanz Betrieb 2003 S. 177). Da sich ETF üblicherweise auf Indizes beziehen, werden sie vielfach auch als Indexaktien bezeichnet. Die Grundlage für den Handel mit ETF in Deutschland wurde im April 2000 mit dem „XTF-Segment” der Deutsche Börse AG gelegt. ETF werden regelmäßig über das Handelssystem XETRA mit laufender Kursfeststellung gehandelt. Seit 2002 bietet die Terminbörse EUREX in ihrem Produktsegment EXTF auch Termingeschäfte mit ETF an. Der Gesamtmarkt von ETF weltweit wird auf ca. 440 Mrd. US $ geschätzt. In 2007 verwalteten 278 ETF in Deutschland 64 Mrd. €. Allein seit...

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