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NWB Nr. 42 vom Seite 3915 Fach 3 Seite 15237

Abgrenzung von Kapital- und Darlehenskonten

Anmerkung zum

Dr. Carsten Pohl

Mit hat der BFH zu der bei Personengesellschaften immer wieder streitigen Abgrenzung zwischen Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft und Eigenkapital der Gesellschaft Stellung genommen. Das Urteil stellt nochmals klar, dass von einem Kapitalkonto in der Regel dann auszugehen ist, wenn auf dem Konto Verluste verbucht werden oder das Konto im Falle der Liquidation der Gesellschaft oder des Ausscheidens eines Gesellschafters mit einem etwa bestehenden negativen Kapitalkonto zu verrechnen ist. Dies ändere sich auch dann nicht, wenn dem Gesellschafter ein beschränktes Entnahmerecht zusteht und das Konto gewinnunabhängig verzinst wird. Nicht ausdrücklich entschieden wurde hingegen die für die Praxis relevante Frage, welche Bedeutung andere Kriterien, z. B. ein unbeschränktes Entnahmerecht und die Verbuchung von Entnahmen bzw. Einlagen bei der rechtlichen Einordnung eines Gesellschafterkontos haben.

DokIDNWB RAAAC-86789. Rechtsgrundlage§ 15a Abs. 1 Satz 1 EStG; § 121 Abs. 1, § 168 Abs. 1 HGB. Vorinstanz NWB MAAAB-58830.

I. Relevanz der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital

Ob es sich bei einem Gesellschafterkonto um ein (Eigen-)Kapitalkonto oder ein Darlehenskonto ...

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