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FG Saarland 29.08.2001 1 K 3/99
Einkommensteuer; | Aufwendungen für Beschäftigung einer Haushaltshilfe (§ 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Berücksichtigungsfähige Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe setzen zwar nicht voraus, dass die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt. Jedoch sind Hilfen, die im Rahmen familiärer Beziehungen gewährt werden, nicht begünstigt. Insoweit ist bei der Beschäftigung der Schwiegermutter des Stpfl. u. a. von Bedeutung, ob die Tätigkeit ohne zeitliche und inhaltliche Festlegung erfolgt und weit unterhalb des üblichen Verdienstes bar entlohnt wird ().