Der Ausschluss der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit eines WG zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener
Mitunternehmer durch § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer „Gleichheit in der Zeit”.
Im Sachbereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes
einen weitreichenden Gestaltungsspielraum. Mit dem Ausschluss der Übertragbarkeit stiller Reserven durch das StEntlG 1999/2000/2002
ab VZ 1999 hat sich der Gesetzgeber die rechtsdogmatischen Zweifel an der steuersystematischen Richtigkeit des intersubjektiven
Transfers stiller Reserven zu Eigen gemacht.
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.07.2008 - 10 K 764/03
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