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Die Begünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG
Anmerkungen zum BMF-Anwendungsschreiben vom 11.8.2008
Mit der Einführung der Begünstigung von nicht entnommenen Gewinnen durch § 34a EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2008 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sollten die ertragstarken und im internationalen Wettbewerb stehenden Personenunternehmen ähnlich günstige Thesaurierungsbedingungen vorfinden wie Kapitalgesellschaften und dadurch zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalstruktur angeregt werden . Diese vom Gesetzgeber erwartete Wirkungsweise wurde von vornherein in Zweifel gezogen. Inzwischen wird durch Hochschullehrer die Abschaffung des § 34a EStG , durch Vertreter der Wirtschaft die Beibehaltung einer Thesaurierungsvergünstigung mit wesentlichen Verbesserungen gegenüber dem gegenwärtigen § 34a EStG gefordert . Gegenwärtig ist offen, ob und in welcher Weise der Gesetzgeber auf diese Forderungen reagieren wird. Das Anwendungsschreiben des zu § 34a EStG bezieht sich naturgemäß auf die gegenwärtig maßgebende Fassung dieser Vorschrift. Es kann deswegen den wesentlichen Kritikpunkten der vorbezeichneten Stellungnahmen nicht Rechnung tragen. Gegenüber dem mit den Verbänden erörterten Entwurf haben sich – abgesehen von ergänzenden Ausführungen zu grenz...