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Aufbau und Bestandteile des Jahres- und Konzernabschlusses nach dem BilMoG-RegE
Der Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG-RegE) sieht die Erweiterung des Jahresabschlusses bestimmter Gesellschaften um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel vor. Der Beitrag stellt den Aufbau und die Bestandteile des Jahres- und Konzernabschlusses nach dem BilMoG-RegE dar.
Welche Änderungen sieht der BilMoG-RegE beim Aufbau und bei den Bestandteilen des Jahres- und Konzernabschlusses vor?
Wie sind diese Änderungen zu bewerten?
Welche Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet?
I. Bestandteile des Jahres- und Konzernabschlusses nach dem BilMoG-RegE
Nach § 242 Abs. 3 HGB-E besteht der für jedes Geschäftsjahr zu erstellende Jahresabschluss (wie bisher) aus Bilanz sowie GuV . Kapitalgesellschaften und diesen nach § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften haben den Jahresabschluss – auch weiterhin – um einen Anhang zu erweitern sowie ergänzend – außerhalb des Jahresabschlusses – einen Lagebericht nach § 289 HGB-E zu erstellen (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB-E). Durch § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB-E „werden kapitalmarktorientierte Unternehmen, die keinen Konzernabschluss aufstellen m...