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Vorsteuerberichtigung: Beendigung einer Organschaft bei Insolvenz
Das FG Köln hat sich mit Urteil vom – 7 K 3972/02 NWB HAAAC-80145 (EFG 2008 S. 905, Rev. eingelegt, BFH-Az.: V R 14/08) mit der Frage des Vorsteuerberichtigungsanspruchs nach Beendigung eines Organschaftsverhältnisses auseinandergesetzt. Nach dem Urteil liegt eine wirtschaftliche Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft auch dann vor, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen nicht nur vom vermeintlichen Organträger selbst, sondern auch von diesem gemeinsam mit einer dritten Person der Organgesellschaft überlassen werden. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs noch zu einem Zeitpunkt eingetreten, zu dem das umsatzsteuerliche Organschaftsverhältnis noch bestanden hat, so richtet sich der Vorsteuerberichtigungsanspruch gegen den Organträger.
Zwischen den Beteiligten war streitig, ob und bis wann zwischen der Einzelfirma des Klägers und der Firma H-GmbH ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis bestanden hat und inwieweit eine im Zusammenhang mit der Insolvenz der H-GmbH erforderliche Berichtigung der Vorsteuer (vgl. § 17 Abs. 2 UStG) gegenüber dem Kläger oder gegenüber der H-GmbH zu erfolgen hat.
Der Kläger betreibt die Firma ...