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BFH 13.12.2007 VI R 57/04, StuB 19/2008 S. 772

Einwendungen gegen eine Lohnsteuerbescheinigung

(1) Ist nach einer Nettolohnvereinbarung streitig, in welcher Höhe Bruttoarbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung hätte berücksichtigt werden müssen, ist der Finanzrechtsweg nicht gegeben. (2) Nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen. (3) Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann mit Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr rückgängig gemacht werden (Bezug: § 33 Abs. 1 FGO; § 41c Abs. 3 Satz 1, § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG; § 17a GVG).

Praxishinweise: Im Streitfall war nach Auffassung des BFH der Finanzrechtsweg (§ 33 Abs. 1 FGO) zwar nicht gegeben, doch waren das FG und der BFH wegen der zuvor erfolgten Verweisung durch das Arbeitsgericht gem. § 17a Abs. 2 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gebunden und konnten nicht erneut an die Arbeitsgerichtsbarkeit zurück...

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