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Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung von Wohnmobilen ab dem
Die Besteuerung von Wohnmobilen durch das KraftStG n. F. ab ist verfassungsgemäß. In der Neuregelung liegt keine unzulässige Rückwirkung, weil die Sonderregelung für Wohnmobile gegenüber der nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO entstandenen Rechtslage keine Verschlechterung darstellt, da die nunmehr grundsätzlich nach Gewicht und Schadstoffklassen zu bemessende Kraftfahrzeugsteuer für „echte” Wohnmobile gegenüber der für Pkw geltenden Hubraum-Besteuerung regelmäßig zu einer niedrigeren Kraftfahrzeugsteuer führt.