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BFH 13.08.2008 II R 17/08, NWB direkt 41/2008 S. 10
Kraftfahrzeugsteuer: Keine Steuerbefreiung bei Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung
Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines Pkw zum Verkehr stellt keine nachträgliche technische Verbesserung i. S. des § 3c Abs. 1 Satz 1 KraftStG dar.