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Sozialversicherung | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 verkündet
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 ist am im BGBl 2008 I 1784 verkündet worden. Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe wird weiter gesenkt. Er beträgt im Jahr 2009 4,4 % (gegenüber 4,9 % im Jahr 2008). Durch die Senkung des Abgabesatzes um 0,5 Prozentpunkte sollen Wirtschaft und öffentliche Verwaltung, die Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten vergeben, um insgesamt ca. 18 Mio Euro entlastet werden.