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Zweitwohnungsteuer | Erhebung von Zweitwohnungsteuer für Studierende
Das BVerwG hat mit Urteilen v. in vier Revisionsverfahren (9 C 13.07; 9 C 14.07; 9 C 15.07; 9 C 17.07) entschieden, dass Bundesrecht es nicht verbietet, allerdings auch nicht verlangt, Studierende, die mit Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet sind, von der Zweitwohnungsteuer für eine Wohnung am Studienort auszunehmen. Mit ihren Klagen an ihren Studienorten Wuppertal/Rostock hatten die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf/Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Erfolg. Auf die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zugelassene Sprungrevision hat das BVerwG dessen Urteil aufgehoben und zurückverwiesen. Das angegriffene Urteil verstoße gegen Bundesrecht. Der Begriff der Aufwandsteuer in Art. 105 Abs. 2a GG fordere nicht, dass der Steuerpflichtige über eine Erstwohnung mit einer rechtlich abgesicherten...