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Kein Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsveräußerung an beteiligungsidentische GmbH
BFH billigt Gestaltungsmaßnahme
Die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen an eine GmbH, an der die Veräußerer ebenfalls identisch beteiligt sind, hat der BFH nicht als Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO angesehen. Auch die Tatsache, dass die Anteilseigner durch die Veräußerung einen Verlust aus einer wesentlichen Beteiligung gem. § 17 EStG zu einem Zeitpunkt verwirklicht haben, zu dem das Halbeinkünfteverfahren noch keine Geltung hatte, so dass sich der Verlust noch in voller Höhe auswirkte, steht der steuerlichen Anerkennung der Anteilsübertragung nicht entgegen.
Anteilsverkauf an beteiligungsidentische GmbH
Die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung kann nach § 17 EStG auch zu einem Verlust führen, der mit anderen positiven Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden kann. Ein solcher Veräußerungsverlust entsteht aber erst, wenn die Anteile tatsächlich auf eine andere Person übertragen werden. Daher hatten die Kläger im Streitfall ihre Anteile an der X-GmbH, an der der Kläger zu 41%, die Klägerin zu 35% und die Mutter des Klägers zu 24% beteiligt waren, auf eine von ihnen neu gegründete Y-GmbH übertragen. Die Beteiligungsverhältnisse an der Y-GmbH entsprachen denen an der X-GmbH. Die Übertragung der Anteile erfolgt...