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Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel
Angaben müssen insgesamt plausibel sein
Weist das Fahrtenbuch nur kleine Mängel auf, kann es gleichwohl als Grundlage für die Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils verwendet werden. Der BFH hat mit dieser Entscheidung seine strenge Rechtsprechung zur Führung eines Fahrtenbuchs etwas aufgeweicht. Jedoch ist die Frage, ob nur ein kleiner Mangel vorliegt, in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts überlassen.
Kleinere Ungenauigkeiten des Fahrtenbuchs
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde. Die Klägerin, eine GmbH, überließ ihrer Gesellschafter-Geschäftsführerin einen Pkw zur Nutzung. Diese durfte das Fahrzeug auch privat nutzen. Der Privatanteil wurde mittels Fahrtenbuch ermittelt. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass eine an einem bestimmten Tag vorgenommene Fahrt, für die eine Tankquittung vorlag, nicht aufgezeichnet worden war. Das Fahrtenbuch, in dem dieser Fehler enthalten war, wurde für den Zeitraum 27. 9. bis 31. 12. geführt.
Daneben wurde in einem anderen Streitjahr in zwei Fällen festgestellt, dass zwischen den Kilometerangaben lt. Fahrtenbuch und Werkstattrechnungen Differenzen bestanden. Die Fahrtenbücher wurden nicht anerkannt. Der geldwerte Vorteil wurde nach ...