Vorweggenommene Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bei vorangehender Eigennutzung
Nutzungszusammenhang
Typisierende Betrachtungsweise
Leitsatz
1. Bei vorheriger/späterer Eigennutzung im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung lehnt es der BFH ab,
den Reparaturaufwand nach seiner Zweckbestimmung zu beurteilen; entscheidend ist der Zeitraum, in dem die Aufwenungen anfallen
(typisierende Betrachtungsweise).
2.Diese typisierende Betrachtungsweise wird dann durchbrochen, wenn eine einwandfreie und klare Zuordnung zu einem anderen
Nutzungszusammenhang gegeben ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2008 S. 2801 Nr. 51 EFG 2008 S. 1705 Nr. 11 EStB 2009 S. 25 Nr. 1 KÖSDI 2008 S. 16283 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3636 BAAAC-92064
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FG des Saarlandes, Urteil v. 28.08.2008 - 1 K 2073/04
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