Rückstellung für drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften
Erfüllungsrückstand
Leitsatz
Verluste, die dem Verkäufer eines Grundstücks, das er verkauft und im Rahmen eines langfristig laufenden Generalmietvertrages
wieder zurückgemietet hat, in Zukunft dadurch entstehen, dass er aufgrund der Verpflichtung im Generalmietvertrag höhere Mieten
aufwenden muss als er aus der Weitervermietung erzielen kann, dürfen nach § 5 Abs. 4a EStG nicht passiviert werden. Das gilt
auch, wenn der Verkäufer im Hinblick auf den Generalmietvertrag vom Käufer einen höheren Kaufpreis erhalten hat, wie er ohne
den Abschluss des Generalmietvertrags zu erzielen gewesen wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2008 S. 2566 Nr. 47 DStRE 2009 S. 279 Nr. 5 HAAAC-92062
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