FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 2024/03 EFG 2008 S. 1686 Nr. 11
Gesetze:
DBA FRA Art. 13 Abs. 5
Anwendung der Verständigungsregel zwischen der deutschen und franzözischen Finanzverwaltung hinsichtlich der 45-Tage-Regelung
des DBA Frankreich
Leitsatz
1. Die Grenzgängereigenschaft nach Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich geht nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer an nicht mehr
als 45 Arbeitstagen außerhalb der Grenzregion tätig wird.
2. Bei Berechnung dieser 45 Tage zählen solche Tage nicht mit, an denen der Arbeitnehmer nicht ganztägig abwesend ist. Die
im DStR 2006, 845 getroffene anders lautende Verständigungsvereinbarung bindet nicht die Gerichte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 155 Nr. 3 EFG 2008 S. 1686 Nr. 11 IWB-Kurznachricht Nr. 24/2008 S. 1178 KÖSDI 2008 S. 16285 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2008 S. 3735 NAAAC-92060
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FG des Saarlandes, Urteil v. 12.08.2008 - 2 K 2024/03
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