Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung einer Abfindung und Zuflussversteuerung
Leitsatz
1) Aufgrund teleologischer Reduktion der §§ 16, 34 EStG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besteht in
bestimmten Fällen - insbesondere bei Leibrenten - ein Wahlrecht zwischen der sofortigen Besteuerung des Veräußerungsgewinns
nach §§ 16, 34 EStG und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung der nachträglichen Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses.
2) Soweit Bezüge mit fester Laufzeit gewährt werden, die weniger als zehn Jahre beträgt, besteht kein Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung
und Zuflussversteuerung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 197 Nr. 4 EFG 2008 S. 1788 Nr. 22 HAAAC-92049
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