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BFH 29.05.2001 VIII R 10/00
Abgabenordnung; | Hinzuziehung zum Verfahren (§§ 360, 365 AO)
Kann der Einspruchsführer - mangels Zulässigkeit seines Rechtsbehelfs - die Einspruchsentscheidung des FA materiell durch das FG nicht überprüfen lassen, so gilt gem. Gleiches für den zum Einspruchsverfahren Hinzugezogenen (Grundsatz der Akzessorietät).