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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 480

Die Abgeltungsteuer – Einfluss der Unternehmen- steuerreform 2008 auf die Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. 1. 2009

von Prof. Dr. Marco Thönnes, Steuerberater, Duisburg

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 erfolgt eine wesentliche Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen. Ab dem wird eine Abgeltungsteuer i. H. von 25 % auf Kapitalerträge eingeführt. Der vorliegende Beitrag stellt die Regelungen zur Abgeltungsteuer vor und würdigt diese kritisch.

I. Vorbemerkungen

Derzeit werden die verschiedenen Kapitalerträge in Deutschland unterschiedlich besteuert. So gehören beispielsweise Zinsen und Dividenden zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG. Dabei unterliegen Zinsen der vollen Besteuerung mit dem progressiven Steuersatz des Steuerpflichtigen, wohingegen Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG nur zur Hälfte besteuert werden.

Im Zuge der Unternehmensteuerreform durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 erfolgt eine wesentliche Änderung bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. Grundsätzlich werden danach alle Kapitaleinkünfte einheitlich behandelt. Sie werden zukünftig i...

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Die Abgeltungsteuer – Einfluss der Unternehmen- steuerreform 2008 auf die Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. 1. 2009

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