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Lebensmittelpunkt bei Ehepaaren
Wohnen seit mehreren Jahren verheiratete Steuerpflichtige gemeinsam in der Nähe ihres jeweiligen Beschäftigungsorts und deuten insbesondere die Wohnumstände (komfortable Wohnung; Erwerb von Wohneigentum) auf eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts zum Beschäftigungsort, reicht die allgemeine Behauptung enger Bindungen zum weit entfernten Jugendwohnsitz nicht aus, um einen Lebensmittelpunkt im Haus der Eltern nachzuweisen.