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Differenzkindergeld bei schweizerischen Familienleistungen
Besteht aufgrund der Tätigkeit eines Elternteils in der Schweiz ein Anspruch auf kantonalrechtliche Familienleistung in Form einer Ausbildungs- und Unterhaltszahlung, die den deutschen Kindergeldanspruch erheblich übersteigt, ruht das nach deutschem Recht zu gewährende Kindergeld. Dies gilt auch dann, wenn die Familienleistungen nicht von einer staatlichen Kasse, sondern von dem öffentlich-rechtlichen Schweizer Arbeitgeber gezahlt werden. Das europäische Recht geht der nationalen Regelung des Kindergeldanspruchs vor.