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Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto führen zu Einkünften
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto zu Einkünften nach § 17 EStG führen. Weder ist die Rechtsfolge des § 17 Abs. 4 EStG bis zu einer Anteilsveräußerung aufzuschieben, noch hat die Ersetzung des EK 04 durch das steuerliche Einlagekonto in Anknüpfung an das Körperschaftsteuerrecht zu einer Rechtsänderung geführt. Aus der Höhe des steuerlichen Einlagekontos ergeben sich keine Anschaffungskosten des Gesellschafters, die bei der Ermittlung der Einkünfte in Abzug zu bringen wären.