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Zuordnung eines mittelbar vermieteten Grundstücksanteils zum Sonder-BV II
Mietet eine KG bereits mehr als zehn Jahre die Räumlichkeiten, in denen sie ihren einzigen Geschäftssitz betreibt, von einer Grundstücks-GbR, an der einer ihrer zwei Kommanditisten, der zugleich Mehrheitsgesellschafter der Komplementär-GmbH ist, als Mitunternehmer zu zwei Dritteln beteiligt ist, kann – nachdem keine Betriebsaufspaltung vorliegt – der ideelle Miteigentumsanteil an dem Grundstück insoweit notwendiges Sonderbetriebsvermögen II in Bezug auf das Betriebsvermögen der KG darstellen, als er sich zu einem bestimmten prozentualen Anteil auf die mittelbar an die KG vermieteten Büroräume bezieht. Das ist der Fall, wenn zwar die Vermietung zu fremdüblichen Bedingungen erfolgt und die Mietzahlungen für die GbR nicht von existenzieller Bedeutung sind, weil die an die KG vermieteten Räume...