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GmbH-Gründung nach dem MoMiG
Neue Erleichterungen und Haftungsgefahren
Der Bundestag hat am die Änderung des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) beschlossen. Es handelt sich um die bislang umfangreichste Erneuerung des GmbHG. Kernanliegen der Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Das Gesetz wird voraussichtlich am in Kraft treten. Der Bundesrat hat das Vorhaben am gebilligt. Gegenstand des nachfolgenden Beitrags ist die Darstellung der Gründung einer GmbH nach den neuen Regelungen des GmbHG. Insoweit wird auch auf die verschärfte Haftung eingegangen, die insbesondere den Geschäftsführer trifft.
Im NWB SteuerXpert ist als Anhang zu diesem Beitrag ein tabellarischer Vergleich zwischen der GmbH unter Berücksichtigung des MoMiG sowie der ebenfalls durch den Companies Act 2006 reformierten Limited abrufbar.
I. Wesentliche Ziele der Gesetzesnovelle und deren Umsetzung
Ziel der GmbH-Reform war es, die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver zu machen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Eines S. 3764 der Hauptanliegen der GmbH-Novelle war die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier sollte insb...