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Entwurf einer Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009
Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe wird weiter gesenkt. Er soll nach dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Entwurf einer Künstlersozialabgabe-Verordnung im Jahr 2009 4,4 % (gegenüber 4,9 % im Jahr 2008) betragen. Durch die Senkung des Abgabesatzes um 0,5 Prozentpunkte sollen Wirtschaft und öffentliche Verwaltung, die Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten vergeben, um insgesamt ca. 18 Mio Euro entlastet werden.