Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.04.2008 VIII R 62/06, BBK 19/2008 S. 4812

Bildung einer Ansparrücklage mehr als zwei Jahre nach Anschaffung nicht zulässig

Eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. ist nicht anzuerkennen, wenn sie erstmals mehr als zwei Jahre nach der tatsächlich durchgeführten Investition gebildet wird. Nach dem fehlt es in diesem Fall am sog. Finanzierungszusammenhang, nach dem die Ansparrücklage die Finanzierung der Investition erleichtern soll aufgrund des mit ihr herbeigeführten Steuerstundungseffekts (s. auch , BStBl 2008 II S. 471, NWB AAAAC-76531). Dies gilt auch im folgenden Fall: Die Ansparrücklage wird nur deshalb so spät gebildet, weil das FA im Rahmen einer erst kurz zuvor durchgeführten Außenprüfung den Gewinn erhöht hatte. Der Steuerpflichtige überstieg hierdurch die Einkommensgrenzen für die Steuerbegünstigung des § 10e EStG.

Hinweise: Unschädlich dürfte es nach dem

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen