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BFH 10.06.2008 VIII R 76/05, BBK 19/2008 S. 4811

Zuordnung von Aufwendungen als Betriebsausgaben und Werbungskosten bei nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit

Ist ein Steuerpflichtiger sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätig, sind seine Aufwendungen wie folgt der jeweiligen Einkunftsart zuzuordnen:

  • Betreffen einzelne Aufwendungen nur eine der beiden Tätigkeiten, sind sie nur bei dieser Tätigkeit zu berücksichtigen: entweder als Werbungskosten bei Zuordnung zu den nichtselbständigen Einkünften gem. § 19 EStG oder als Betriebsausgaben bei Zuordnung zu den selbständigen Einkünften gem. § 18 EStG.

  • Betreffen einzelne Aufwendungen beide Tätigkeiten, sind sie im Schätzungswege anteilig als Werbungskosten den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und als Betriebsausgaben den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zuzuordnen. Der BFH hält dabei eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einnahmen aus selbständiger und...

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