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Internetrecht; | Online-Rechtsberatung unter der Domain ,,www.gigarecht.de''
Die Erbringung einer Online-Rechtsberatung unter der Domain ,,www.gigarecht.de'' zu einer Pauschalgebühr von 80 DM inkl. Umsatzsteuer verstößt weder gegen Berufs- noch Wettbewerbsrecht. Die Bezeichnung ,,www.gigarecht.de'' ist nicht irreführend i. S. von § 3 UWG (, AnwBl 2001, 515). Bei der Wahl der Domain sollte der Berufsträger besondere Sorgfalt walten lassen. Die Internet-Domain ,,www.anwalt-hannover.de'' stellt eine irreführende Werbung i. S. von § 3 UWG dar (OLG Celle, Urt. v. - 13 U 309/00, NJW 2001, 2100). Die Verwendung der Domain ,,www.rechtsanwaelte.de'' führt nach Auffassung des LG München I (Urt. v. - 7 O 5570/00, NWB EN-Nr. 101/2001 = NJW 2001, 2100 - Berufung anhängig) zu einer unlauteren Absatzbehinderung i. S. des § 1 UWG, da der Inhaber es Mitbewerbern unmöglich mache, ihre L...