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Beteiligungskosten in europäischen Konzernen
Die Steuerbelastung europäischer Konzerne wird nicht nur von den Körperschaftsteuersätzen und den Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, sondern auch von der konkreten Ausformung der Berücksichtigung der Beteiligungskosten und der Höhe eventuell vorliegender Beteiligungskosten beeinflusst. Infolgedessen hängt die Steuerwirkung nicht nur von der Wahl der Konzernstandorte, sondern aufgrund der Ausschüttungsrichtung auch von der Ausgestaltung der Konzernstruktur ab. Die Auswirkungen werden anhand drei exemplarischer Konzernstrukturen zwischen Deutschland, Österreich und Italien aufgezeigt.
I. Problemstellung
EU-Mitgliedstaaten, die zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Gewinnausschüttungen innerhalb von nationalen oder internationalen Konzernen die Freistellungsmethode anwenden, lassen regelmäßig den Abzug der Beteiligungsaufwendungen nicht zu. Dies liegt daran, dass Betriebsausgaben, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden stehen, nicht das steuerpflichtige Einkommen mindern sollen, da die damit erzielten Erträge das steuerpflichtige Einkommen auch nicht erhöhen. Dies ist auch im grenzüberschreitenden...