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BBB 10/2008 S. 292

Anspruch auf Schadensersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung

Stellt sich eine Abmahnung als unberechtigt heraus, kann ein Mandant vom Abmahnenden Schadensersatz verlangen, etwa für die eigenen entstandenen Rechtsanwaltskosten. Schadensersatz kann beispielsweise bei einem Übernahmeverschulden bestehen, wenn also der Grund für die Abmahnung offensichtlich unberechtigt ist. Ein Indiz dafür ist, dass es sich um eine Nebensächlichkeit handelt, etwa wenn die zuständige Aufsichtsbehörde nicht genannt worden ist, und der Abmahner bereits andere Firmen mit gleichen Abmahnungen angeschrieben hat (vgl. ).S. 293

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