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BBB 10/2008 S. 291

Förderung – Zuschuss für die Ausbildung von Altbewerbern

Wenn Ihre Mandanten Altbewerber ausbilden, können sie einen Zuschuss erhalten. Ein neuer Info-Brief des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) klärt alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung von Altbewerbern, z. B. wer den Zuschuss erhalten kann, wie hoch er ausfällt und wo er beantragt wird.

Die Fragen und Antworten zum Ausbildungsbonus finden Sie unter www.bmas.de (→ Arbeitgeber, Artikel „Start für den Ausbildungsbonus” v. , Infos und Materialien zum Thema).

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