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Einkommensteuer | Berücksichtigung einer Vollzeiterwerbstätigkeit im Rahmen der Berufsausbildung
(1) Durch das (BFH/NV 2005 S. 860) ist geklärt, dass eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einem ernsthaft und nachhaltig betriebenen Studium die Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht ausschließt. Das Senatsurteil vom – III R 15/06 (BStBl 2008 II S. 56 = Kurzinfo StuB 2007 S. 234) weicht nicht von dieser Entscheidung ab. (2) Die neben dem Studium erzielten Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit sind daher bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag überschritten wird, einzubeziehen (Bezug: § 32 Abs. 4 EStG).
Praxishinweis: Bei der Kindergeldgewährung gilt das Jahresprinzip. Befindet sich das Kind in der Berufsausbildung und erfüllt somit grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kindergeldgewährung, so ist der Jahresgrenzbetrag für das gesamte ...