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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks
Hat erst die Belastung mit dem Nutzungsrecht eines Dritten, das bei der Feststellung des Grundbesitzwerts gem. § 146 Abs. 2 bis 6 BewG unberücksichtigt bliebe, den zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG bestimmten Wert ergeben, ist der Nachweis nicht S. 730geführt (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 179; Bezug: § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 18 Nr. 2, § 68, § 138 Abs. 3, § 146 BewG i. d. F. bis ).
Praxishinweise: Ein für das Grundstück eingeräumtes teilentgeltliches bzw. unentgeltliches Nutzungsrecht und die daraus herrührende Belastung ist nicht Teil der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens und stellt deshalb keinen „ wertbeeinflussenden Faktor” dar, da das Nutzungsrecht nicht mit der Beschaffenheit des Grundstücks zusammenhängt. Die Verpflichtung aus dem Nutzun...