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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus einer Photovoltaikanlage bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus
(1) Ob eine sonst nicht unternehmerisch tätige Person, die im Jahr 1997 auf dem Dach ihres selbstgenutzten Eigenheims eine Photovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom teilweise gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als Unternehmer i. S. des Umsatzsteuerrechts anzusehen war, bleibt offen. (2) Ein Vorsteuerabzug aus einer 1997 vorgenommenen Anschaffung einer Photovoltaikanlage, der erstmals in einer im Jahr 2002 abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1997 geltend gemacht wird, ist nicht möglich (Bezug: § 2 Abs. 1, § 15 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993; Art. 10, Art. 17 Richtlinie 77/388/EWG; §§ 3 ff. EEG).
Praxishinweise: Im Streitfall hat sich der BFH davor „gedrückt”, eine klare Antwort auf die Unternehmereigenschaft für die Fälle zu geben, in denen eine überschießende Strommenge in das Netz „einges...