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BFH 11.06.2008 II R 58/06, StuB 18/2008 S. 727

Grunderwerbsteuer | Übertragung eines Gesamthandsgrundstücks auf einen der Gesamthänder

(1) Veräußert eine aus drei Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft ein im Gesellschaftsvermögen befindliches Grundstück an einen ihrer Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum, ist die Steuer für den Erwerb des Gesellschafters entsprechend § 6 Abs. 1 GrEStG nur nach 1/3 der auf seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung zu berechnen. Ist Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert, bedeutet dies eine Steuerberechnung nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks. (2) Da die (ursprüngliche) vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters am Grundstück in seinem Miteigentumsanteil fortbesteht, kann der Ehefrau eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 i. V. mit § 3 Nr. 4 GrEStG nicht gewährt werden (Bezug: § 3 Nr. 4, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG).

Praxishinweise: Die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG hat de...

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